| Einige Schulungen aus der letzten Zeit |
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Inhalt: Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei flexiblem Arbeitseinsatz über Zeitkonten und Leiharbeit gem. §§ 80 und 87 Satz 1 Ziff. 2 und 3 BetrVG Ziele, rechtliche und tatsächliche Ansatzpunkte beim Einsatz von „Fremdpersonal“ bei der Einstellung und Beendigung sowie bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen Beteiligung des Betriebsrats des Verleihbetriebes – Möglichkeiten des Betriebsrates des Entleihbetriebes Das mehrtägige Betriebsräteseminar zu „Sicherung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Druckindustrie und der technisch-organisatorische und unternehmensrechtliche Veränderungsdruck“ richtete sich an Betriebsratsmitglieder aus Zeitungsbetrieben (Technik) und Rollenakzidenz- sowie Endlos- und Mailing-Betrieben. Es fand im März 2009 in Lage-Hörste statt und wurde von ver.di b+b veranstaltet. Tarifflucht und Leiharbeit Das Tagesseminar behandelte Fragen der Tariffluchts sowie Leiharbeit und sonstiger Fremdfirmeneinsatz: Formen, Rechtsprobleme, Gegenstategien, aktuelle Rechtsprechung. Es richtete sich an Betriebsräte aus dem Bereich der Verwaltungsstelle Berlin der IG Metall und war Teil der Potsdamer Arbeitsrechtstage der IG Metall 2008. Leiharbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Das Tagesseminar behandelte die verschiedenen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung; Personalgestelluns-Gesellschaft ohne Tarifbindung im Konzern; Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Einsatzes von Drittpersonal, wie z.B. Werkverträge, Scheinwerkverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, freie Mitarbeit und ähnliches). Die sich hier stellenden Rechts- und Gestaltungsprobleme, insbesondere auch hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Personalräte wurden erörtert, Handlungsoptionen diskutiert. Dieses Quartalstreffen der Personalräte der ARD-Rundfunkanstalt fand im Oktober 2008 in Frankfurt/Oder statt. Mitbestimmungsrechte im Nachwirkungszeitraum von Tarifverträgen Nachdem Tarifverträge gekündigt worden waren, begann der Arbeitgeber, insbesondere bei Neueinstellungen schlechtere Arbeitsbedingungen durchzudrücken. Mit den Betriebsräten diskutierten wir die Strategien des Arbeitgebers und (Re)aktionsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Arbeitnehmer auf betriebsverfassungsrechtlicher und gewerkschaftlicher Ebene. Das Seminar richtete sich an Betriebsräte mehrerer regionaler Gliederungen eines bundesweit arbeitenden sozialen Trägers und wurde als gewerkschaftliche Schulung von ver.di angeboten. Tarifeinheit und Tarifpluralität Betriebsräte sehen sich mehr und mehr mit christlichen Gewerkschaften konfrontiert, u.a. im Pflegebereich. Während die DGB-Gewerkschaften um Tarifverträge kämpfen und streiken, schließen christliche Gewerkschaften für die Arbeitgeber „maßgeschneiderte“ Tarifverträge ab – Scheintarifverträge zwecks Sozialdumping. In dem Seminar besprachen wir zum einen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Gleichstellungsabreden und zur Anwendbarkeit unterschiedlicher Tarifverträge im Betrieb (Tarifeinheit, Tarifpluralität). Zum anderen diskutierten die Teilnehmer /innen die bereits länger angekündigte Rechtsprechungsänderung, die z. Z. der Schulung allerdings noch auf sich warten ließ. Das Tagesseminar richtete sich an Betriebsräte mehrerer regionaler Gliederungen eines bundesweit arbeitenden sozialen Trägers und wurde als gewerkschaftliche Schulung von ver.di angeboten. Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Kündigungen durch den Arbeitgeber In diesem Seminar ging es um Handlungsempfehlungen für einen Betriebsrat angesichts einer in dem konkreten Betrieb bevorstehenden Massenentlassung. Wir diskutierten Beteiligungsrechte, insbesondere bei Interessenausgleich und Sozialplan, ordnungsgemäße Formulierung eines Widerspruchs, Anhörung des Betriebsrats und dessen Reaktionsmöglichkeiten bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Anhörung. Zugleich erarbeiteten wir eine Übersicht über die soziale Rechtfertigung der betriebsbedingten Kündigung in Bezug auf Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl und Umsetzung in Widerspruchsbegründungen des Betriebsrats. Ein weiterer Themenkomplex beschäftigte sich mit dem Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG und die Vor- und Nachteile der Vereinbarung von Auswahlrichtlinien. Selbstverständlich gehörten zum Seminar Analyse und Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das Inhouse-Seminar richtete sich an einen Betriebsrat der Wohnungswirtschaft. Outsourcing, Tarifflucht, Betriebsübergang, Umwandlung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Gewerkschaft Das Seminar griff die verschiedenen betrieblichen Erfahrungen mit unterschiedlichen Outsourcing-Strategien und –abläufen auf, analysierte sie insbesondere auch hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen Aspekte und entwickelte gemeinsame Gegenstrategien auf betriebsverfassungsrechtlicher und tarifvertraglicher Ebene. Wir diskutierten die verschiedenen Beteiligungsformen des Betriebsrates im Rahmen der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz und bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG sowie des Wirtschaftsausschusses. Ziel des Seminars war darüber hinaus die Entwicklung von Gegenstrategien, sei es zur Verhinderung des Outsourcings, sei es zum Erhalt des Gemeinschaftsbetriebes durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Zu den Inhalten gehörte das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen den Betriebsinhaberwechsel und Chancen und Risiken seiner Ausübung. Die mehrtägigen Seminare richteten sich an Betriebsräte aus Zeitungsbetrieben, Betrieben der Papierverarbeitung und aus Metallbetrieben. Aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats Das Seminar behandelte verschiedene Themenkomplexe. Zum einen diskutierten wir allgemeine Ansprüche des Betriebsrats auf Unterrichtung und Herausgabe / Einsichtnahme von Unterlagen (§ 80 Abs. 2 S. 1 u. 2 BetrVG). Zum anderen ging es um zahlreiche Fragestellungen im Zusammenhang mit Mitbestimmungsrechten nach § 87 Abs. 1 BetrVG: der kollektive Tatbestand bei § 87, biometrisches Zugangskontrollsystem, das aber im Drittbetrieb installiert ist, Vertrauensarbeitszeit, betriebliche Lohngestaltung und Verteilungsgrundsätze, die Freiheiten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Lohngestaltung; bei der Lohngestaltung analysierten wir insbesondere auch Anrechnung und Widerruf, Außertarif und Übertarif, freiwillige Leistungen und Widerrufsvorbehalte sowie die Abgrenzung zwischen Nr. 10 und Nr. 11. Ein weiterer Schwerpunkt war die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Verhältnis von § 77 Abs. 3 zu § 87 Abs. 1 BetrVG bei der betrieblichen Lohngestaltung sowie die betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung. Das Seminar gab Handlungsempfehlungen an die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder. Das Seminar wurde für Betriebsrats-Mitglieder aus Betrieben der Metall- und Elektroindustrie im Raum Berlin und Brandenburg durchgeführt. Es wurde organisiert von der IG Metall. |





