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Wir sind zwei Anwälte in Kooperation mit unserem Kollegen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Unsere „Wurzeln“ haben wir in der Gewerkschaft – Rechtsanwalt Wolter als Justitiar des Hauptvorstandes der IG Druck und Papier und der IG Medien (Stuttgart), 1991 dort ausgeschieden, weil er bei „Deutsch-Deutsch“ vor Ort, in Berlin also, „mitmischen“ wollte. Seitdem ist er dort auch Rechtsanwalt.

Dr. Hensche, von 1992 bis 2001 Vorsitzender der IG Medien, vergrößerte 2001 die Einmann- zur Zweimannkanzlei. Er ist seit dem 1. April 2009 nicht mehr als Rechtsanwalt tätig, gehört aber weiterhin unserem Team an.

Als die sozialrechtlichen Probleme immer relevanter wurden, gesellte sich 2004 Rechtsanwältin Kunze als Dritte hinzu. Sie vertritt als einzige das Sozialrecht, aber beileibe nicht nur das.

Wir arbeiten oft gemeinsam am selben Fall – nach dem Vier- oder auch dem Sechs-Augen-Prinzip.

Arbeitsrecht

Aus unserer Arbeit als Gewerkschaftssekretäre stammen die Konzentration auf das Arbeitsrecht, die Orientierung ausschließlich an den Interessen der Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften und die Bedeutung des kollektiven Arbeitsrechts (BetrVG; TVG; Arbeitskampfrecht) für unsere Anwaltspraxis.

Sozialrecht

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auch bei Verhandlungen über Sozialpläne und Interessenausgleich stellen sich oft Fragen zu Sperrzeiten und zur Zahlung von Arbeitslosengeld I und II sowie Transferleistungen.

Presse-, Urheber- und Medienrecht

Da die IG Druck und Papier auch Schriftsteller und Journalisten, die IG Medien Medienschaffende und Künstler aller Metiers zu ihren Mitgliedern zählte, waren Verlags-, Presse-, Urheber- und Medienrecht, die Rechte der darstellenden, bildenden und ausübenden Künstler, die Persönlichkeitsrechte weitere Schwerpunkte unserer Arbeit und sind es bis heute. Wie im Arbeitsrecht die Arbeitnehmer, im Sozialrecht die Hartz-IV-Opfer, so vertreten wir im Presse-, Urheber- und Medienrecht die Autoren, Journalisten, Künstler.

Publikationen

Rechtsanwalt Wolter und Dr. Hensche haben während ihrer beruflichen Praxis stets Fachaufsätze, Stellungnahmen, Bücher zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen veröffentlicht. Sie tun dies weiterhin. Diese Arbeiten sind eng mit unserer beruflichen Praxis im Arbeitsrecht verknüpft.

Dazu zwei Beispiele: Als eine erneute Aussperrung in der Druckindustrie im Arbeitskampf um die 35-Stunden-Woche nach der rechtswidrigen Aussperrung 1978 nicht auszuschließen war, hat Rechtsanwalt Wolter als Justitiar der Industriegewerkschaft Druck und Papier in dem von Däubler herausgegebenen Arbeitskampfrecht u.a. das Kapitel „Aussperrung“ verfasst (Nomos Verlag, 2. Aufl. 1987, S. 612 – 724).

Als sich anlässlich von Betriebsratsberatungen zeigte, daß die Geschäftsmodelle der „Heuschrecken“ hoch komplex sind und weit über die Alltagspraxis des Arbeitsrechtsanwaltes hinausgehen, hat sich Rechtsanwalt Wolter monatelang eingearbeitet und dazu auch seine Antrittsvorlesung gehalten (Arbeit und Recht 2008, Heft 10, S. 325). Dies kommt jetzt Betriebsräten zugute.

Perspektivenwechsel

Motto der Kanzlei ist: „Anwaltspraxis mit gründlicher theoretischer Fundierung“. Dabei versteht sich, daß die Interessenvertretung der Mandanten absolut im Vordergrund steht. Soweit dafür erforderlich, wird sie theoretisch „unterfüttert“.

In unserer Gewerkschaftsarbeit haben wir jahrzehntelange Erfahrung mit betrieblichen und Tarifverhandlungen gesammelt – Detlef Hensche als Verhandlungsführer, Henner Wolter als Mitglied der Verhandlungsdelegation bei vielen wichtigen Tarifkonflikten. Diese Verhandlungserfahrungen kommen uns heute nicht zuletzt bei Verhandlungen an der Seite von Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan und in Einigungsstellen, aber auch bei Verhandlungen mit Behörden und bei Gerichten zugute.

Rechtsanwalt Wolter hat die arbeitsrechtliche Praxis auch aus der richterlichen Perspektive, gleichsam „hinter der Theke“, erlebt: 13 Jahre lang war er ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht.

Schulungen im Arbeitsrecht

Theorie und Praxis fließen ineinander in den zahlreichen Schulungen für Betriebsräte und Arbeitnehmer, die wir für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit, oder als Inhouse-Seminare oder Schulungen für Betriebsrats-Mitglieder aus einzelnen Konzernen und Unternehmen zu aktuellen wie zu grundsätzlichen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Themen aller Art immer wieder und – nach Aussagen der Teilnehmer sehr erfolgreich durchführen. top